Die neue, unbekannte Weltordnung

Die Welt ist nicht in Unordnung. Sie ist nur fraktioniert.
Die Welt ist nicht in Unordnung. Sie ist nur fraktioniert.

In einem gerade erschienen Sammelband mit dem Titel Normative Ordnungen von Rainer Forst und Klaus Günther (Suhrkamp [stw Bd. 2342], 2021) thematisiert Axel Honneth (ebd. S. 54-64) eine schwierige Frage: In einer zunehmend globalisierten Welt sind normative Ordnungen zunehmend nicht mehr auf nationalstaatliche Grenzen bezogen. Dies gilt zwar nicht für formale Rechtsordnungen, wohl aber zunehmend für die aller rechtlichen Ordnung zugrundeliegende sog. 'Sittlichkeit', d.h. dem dichten Gewebe informell-moralischer Verhaltensvorschriften, ohne die formale Rechte großenteils unverständlich wären.

Diese altmodischen Grenzen

Es erscheint uns inzwischen als ein Anachronismus, wenn bestimmte, grundlegende Vorstellungen von sozialer Ordnung von nationalen Rechtsordnungen abhängen, ja selbst moralische Grundregeln des Zusammenlebens in den historisch kontingenten Grenzen heutiger Nationalstaaten beurteilt werden, wie dies beispielsweise im Falle der Presse- und Kunstfreiheit im Umgang mit Mohammed-Karikaturen wiederholt in Frankreich und vor Jahren bereits in Dänemark geschah. Die Aufsprengung dieses nationalstaatlichen Geltungshorizonts sozialer Ordnung wird nun einerseits häufig begrüßt, denn nationalstaatliche Grenzen rechtfertigen leider oft staatliche Willkür, nationalen Egoismus und Einigelung in ethnisch begründete Arroganz. Andererseits stehen inzwischen, jedenfalls in zentralen Fragen wie z.B. jenen der Menschenrechte oder des Klimaschutzes, internationale Institutionen und Instrumente zur Verfügung, die es erlauben würden, die Willkür nationalstaatlich begrenzter Ordnungsvorstellungen von Gesellschaft zu überwinden und deren Geltung in größeren, gar universalen Horizonten einzufordern.

Das klingt so, als könne man sittliche Regelungskompetenzen auch einfach nichtstaatlichen Akteuren überlassen. So einfach ist das freilich nicht. Bereits die politischen Eliten in den jeweiligen Nationalstaaten werden aufgrund des ihnen damit unvermeidlich drohenden Machtverlusts einer solchen Aufweichung nationaler Souveränität kaum freiwillig zustimmen. Darüber hinaus aber gibt es auch auf der Ebene jener Keimschicht einer jeden formalen Rechtsordnung, d.h. der informellen Sittlichkeit, gar keine Möglichkeit mehr, die Welt in 'Sittlichkeitskreise' analog einer bunt eingefärbten Weltkarte einzuteilen, wo fein säuberlich da die Umweltschützer, dort die Friedensbewegten, oben links die Freiheitsliebenden und rechts unten die Sicherheitsfanatiker leben. Nein; alles geht durcheinander, überlappt sich, ist in ständiger dynamischer Bewegung und Veränderung. Genau darauf und auf die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten weist Axel Honneth in dem besagen Aufsatz deutlich hin.

Die Sackgasse ethnisch definierter Identität

Ist der nationalstaatliche (einschließlich politischer Blöcke wie die USA oder die EU) Bezug moralischer und normativer Ordnungen also 'alternativlos'? Müssen wir uns ewig mit den pseudo-ethnischen Begründungen dieser historisch eher zufällig entstandenen Grenzen begnügen? Kann man die Geltung sozialer Ordnungen, statt auf einen bestimmten Personenkreis, nicht besser auf jenes wolkige und unrealistische Ding namens 'alle Menschen' beziehen?

Diese Frage geht an die Wurzeln sozialer Identität. Die Anthropologie und Soziologie lehrt uns, dass Menschen zur Akzeptanz von Verhaltensregeln letztlich erst dann bereit sind, wenn sie solche Regeln als Bestimmungsmerkmal eines Kollektivs auffassen, als dessen Mitglied sie sich verstehen. Rein abstrakte Regeln ohne jeglichen Gruppenbezug sind zwar denkbar, entfalten aber, wenn überhaupt, nur eine sehr schwache Geltung. Wenn wir aber von vornherein davon ausgehen, dass soziale Ordnung insgesamt immer nur gruppenspezifisch gelten kann, andernfalls nur Schall und Rauch ist, dann dürfte das hier aufgeworfene Problem tatsächlich unlösbar sein. Denn die alte Welt, in der noch jedes Dorf und jeder Stamm seine etablierten moralischen und rechtlichen Regeln hatte, die letztlich lokal und ethnisch zugeordnet waren, ist unwiederbringlich dahin.

Wie aber lässt sich soziale Ordnung, sowohl auf der informell-sittlichen als auch auf der formal-rechtlichen Ebene, auf der Grundlage eines neuen Gruppenbezuges etablieren, und zwar so, dass beide Ordnungen wieder miteinander kompatibel sind? Der Aufsatz von Axel Honneth weist hier bereits in die richtige Richtung. Es bahnt sich schon seit Jahrzehnten und mit Macht eine historisch keineswegs neue Trennung der Ordnungsdimensionen an: Sittliche Grundregeln des Zusammenlebens werden zunehmend von internationalen Organisationen, NOG's und themenbezogenen pressure groups aufgestellt und ihre Einhaltung global eingefordert. Hierzu gehören nicht nur die UNO und ähnliche Großorganisationen, sondern auch solche Akteure wie Amnesty International, Green Peace und Transparency International, bis hin zu informelleren Gruppen und Bewegungen wie Extinction Rebellion oder die MeToo- und Black Lives Matter-Bewegung. Ihnen stehen als Diskursgegner die 'weltlichen' Herrschaftsbezirke der Nationalstaaten und Politischen Blocks mit ihren formalen Rechtsordnungen gegenüber. Wir stehen hier neuerlich vor jener historisch-politischen Wende, die sich unter anderen, nämlich religiösen Vorzeichen bereits im mittelalterlichen Europa abspielte, auch dort aber schon als Trennung von Moral und Recht. Mit dem Gang Heinrichs IV. im Jahre 1076/1077 nach Canossa begann jener jahrhundertelange Prozess einer scharfen Sonderung zweier Herrschaftssphären, aus dem schließlich der säkulare Rechtsstaat hervorging: Die Moral allerdings war von nun an nicht mehr seine Sache, sondern diejenige der Kirche(n). Dem modernen Nationalstaat blieb damit immerhin noch das uneingeschränkte Gewaltmonopol über seine Bürger auf Erden, mit all seinen Steuer-, Straf- und sonstigen Rechtsvorschriften.

Nicht nur Theorie: Eine neue Ordnung ist machbar

An diese Entwicklung sollten wir anschließen, denn sie genießt den Vorzug historischer bewiesener Möglichkeit. Der besagte Prozess scheint andererseits gar nicht abgeschlossen zu sein, sondern nur in eine neue Phase zu treten. Konkret würde dies bedeuten, dass den moralischen Institutionen und Akteuren der heutigen Zeit ab einer gewissen institutionellen Zurechnungsfähigkeit mehr als nur informelle Geltung zugestanden werden sollte. Sie sollten im Rahmen ihrer definierten Organisationsziele beispielsweise einen formalen Sitz in den entsprechenden Organisationen der UNO und auf EU-Ebene erhalten, mit vollem Rede- und Stimmrecht. Der Dynamik wechselnder Ziele und Mitglieder könnten sie gerecht werden, indem sie freie Mitgliedschaften analog zu gemeinützigen Einrichtungen akzeptieren. Umgekehrt müssten diese Einrichtungen dann auch zeigen und dafür sorgen, dass ihre sittlichen und moralischen Auffassungen von der Welt wirklich auf dem Willen ihrer Mitglieder beruhen und diese nicht nur zum Werkzeug undurchsichtiger anderer Interessen machen. Das dürfte aber keine unüberwindliche Hürde sein. Darin könnte man sich in gewissem Umfange die Anforderungen zum Vorbild nehmen, die an Staatskirchen gestellt werden.

Aber Vorsicht: Gerade Religionsgemeinschaften sollten nicht für einen solchen Status zugelassen werden. Erstens verfügen sie bereits ohne solche Unterstützung über einen eher zu großen als einen zu geringen Einfluss. Zweitens und wichtiger aber sollten keine Organisationen zugelassen werden, die sich auf göttliche Autoritäten und deren Offenbarungen als Letztbegründung ihrer moralischen Forderungen berufen. Denn auch mit solchen Institutionen hat die europäische Geschichte genügend Erfahrungen gesammelt, und die lassen sich in einem einzigen Wort zusammenfassen: Religionskriege. Die Welt darf nicht zu einer Hölle weltanschaulicher Fundamentalismen verkommen.

Als Antwort auf die zentrale von Axel Honneth gestellte Frage möchte ich deshalb vorschlagen: Lasst uns neuerlich über eine grundlegende Trennung von Moral und Recht nachdenken. Lasst uns jenen Akteuren mehr formale Geltung zukommen, und das heißt: ihnen mehr Autorität geben, die tatsächlich die zentralen moralischen Anliegen unserer heutigen Welt vertreten - solange sie sich zur Begründung ihrer Forderungen auf keinen Gott berufen müssen. Dann können wir auch den politischen Blocks und Nationalstaaten weiterhin ihre Gesetzgebungskompetenz überlassen. Denn die wird sich den globalen Sitten und ihrer Moral letztlich unterwerfen müssen: Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist, sagte Victor Hugo treffend. Und so geschah es schon im europäischen Mittelalter. Wieso also nicht nochmals in der heutigen Welt? (ws)

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